Die EU Transparenzverordnung hat unter anderem das Ziel eine nachhaltige Anlage von Versicherungsanlageprodukten zu unterstützen. Diese sogenannten ESG-Kriterien verfolgen die drei Ziele:
Natürlich gilt für uns auch beim Thema Nachhaltigkeit: "Es wird nicht Wasser gepredigt, aber dann Wein getrunken!"
Wir haben uns auf nachhaltige Versicherungsprodukte spezialisiert.
Gesellschaften und Produkte die Ihren Versicherungsbeitrag zum Wohle der Gesellschaft einsetzten und Umweltverschmutzung, Kinderarbeit, Korruption und Ausbeutung aus ihrem Investitionsfeld gestrichen haben.
Firmen die sich mit dem Thema Nachhaltigkeit beschäftigen haben meist ein Team aus Mitarbeitern die mit Leib und Seele an einer Vision
arbeiten.
Diese Menschen wollen nicht einfach nur Geld verdienen,
sie wollen etwas erreichen. Aus dieser Motivation heraus entstehen innovative, intelligente und qualitativ hochwertigste Produkte. Nachhaltige Kapitalanlagen haben fantastische Renditen, grüne Versicherungen ein herausragendes Preis/Leistungsverhältnis.
Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung zum Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten (Artikel 3-5 TVO):
Wir verfolgen derzeit keine eigenständige Nachhaltigkeitsstrategie und nutzen die von den Produktgebern zur Verfügung gestellten Informationen, um in der Beratung die Nachhaltigkeitsrisiken zu berücksichtigen. Darüber hinaus können den vorvertraglichen Informationen der Produktgeber das Risiko bei Investitionsentscheidungen in Bezug auf Nachhaltigkeit entnommen werden.
Produktgeber, die keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden unter Umständen bei der Produktauswahl nicht berücksichtigt.
Vergütungspolitik (Art. 5 TVO):
Die Vergütung unterscheidet sich im Regelfall nicht, ob das empfohlene Produkt Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt. Sollte im Einzelfall eine höhere Vergütung bestehen, werden wir diese nur annehmen, sofern dieses nicht dem Kundeninteresse widerspricht.
Vorvertragliche Informationen (§ 6 Abs. 2 TVO):
Für die Beratung zu den Nachhaltigkeitsrisiken werden die vorvertraglichen Informationen der Produktgeber verwendet. Auch bei Berücksichtigung dieser Kriterien kann es zu Verlusten kommen, die durch Nachhaltigkeitsrisiken ausgelöst wurden.