Zulassung eines neuen Fahrzeuges


Für die Zulassung Ihres neuen Fahrzeugs benötigen Sie eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer).

Diese bestätigt gegenüber der Zulassungsstelle, dass für Ihr Fahrzeug der gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz besteht.

Über das nachfolgende Formular können Sie Ihre eVB-Nummer einfach und unkompliziert bei uns anfordern.


Hinweis: Dieser Service steht ausschließlich bestehenden Kundinnen und Kunden der D.L.V. Finanzberatung mit gültigem Maklermandat zur Verfügung.

Sie sind noch kein Kunde unseres Hauses? Dann kontaktieren Sie uns bitte vorab per E-Mail unter info@dlv-krick.de.


Wichtige Hinweise zur Beantragung


Bitte füllen Sie das nachfolgende Formular vollständig und sorgfältig aus.

Achten Sie insbesondere auf die korrekte Schreibweise Ihrer persönlichen Daten. Diese müssen exakt mit den Angaben auf Ihrem Personalausweis übereinstimmen.


Dies gilt insbesondere für:


  • Vor- und Nachnamen: Bitte geben Sie sämtliche Vornamen und Nachnamen vollständig an.
  • Bindestriche und Doppelnamen: Achten Sie auf die exakte Schreibweise, beispielsweise „Karl Heinz Müller“ oder „Karl-Heinz Müller“.
  • Weitere persönliche Angaben: Bitte übernehmen Sie auch diese korrekt aus Ihrem Ausweisdokument.

Abweichungen können bei der Fahrzeugzulassung zu Problemen oder Verzögerungen führen.


Vielen Dank!

Nach Eingang Ihrer Anfrage kümmern wir uns schnellstmöglich um die Ausstellung Ihrer eVB-Nummer.


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*Datenschutz und Einwilligung zur Datenübermittlung

Mit dem Absenden dieses Formulars willige ich ein, dass die D.L.V. Krick Finanzberatung meine angegebenen personenbezogenen Daten zum Zweck der Beantragung und Ausstellung einer elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) verarbeitet und an die hierfür erforderlichen Versicherungsgesellschaften übermittelt.

Die Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung meiner Anfrage und im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen verwendet.

Ich habe die Datenschutzhinweise der D.L.V. Krick Finanzberatung zur Kenntnis genommen.